
Minderjährigenschutzrichtlinie
Wir haben in unseren Einrichtungen eine Kinderschutzrichtlinie eingeführt, die die Sicherheit aller Personen unter 18 Jahren, die sich auf dem Gelände aufhalten, gewährleisten soll. Diese Richtlinie wird gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2023 in der Fassung vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Sexualverbrechen und zum Schutz von Minderjährigen umgesetzt.
Unsere Mitarbeiter setzen die Grundsätze der Kinderschutzrichtlinie um, die unter anderem folgende Grundsätze umfasst:
Gäste empfangen.
Minderjährige (unter 18 Jahren) können ohne die Anwesenheit eines Erwachsenen weder eine Reservierung vornehmen noch einchecken.
Ausweisdokument erforderlich.
Für die Aufnahme eines Minderjährigen in unsere Einrichtung ist ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) erforderlich.
Obligatorische Genehmigung zur Betreuung eines Minderjährigen.
Im Falle von Vormündern, die nicht die Eltern des Minderjährigen sind, ist ein Dokument erforderlich, das sie zur Betreuung des Minderjährigen berechtigt.
Sicherheit von Minderjährigen innerhalb der Einrichtung.
Unsere Mitarbeiter sind geschult und achten aufmerksam auf die Sicherheit minderjähriger Gäste.
Sicherheit im Falle eines vermissten Minderjährigen.
Sollte ein minderjähriger Gast vermisst werden, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Rezeption. Wir arbeiten mit den örtlichen Rettungsdiensten zusammen, um eine schnelle und effektive Reaktion zu gewährleisten.
Datenschutz und Sicherheit personenbezogener Daten.
Die personenbezogenen Daten minderjähriger Gäste werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Unterstützung und Hilfe.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Minderjährigen in der Einrichtung zu unterstützen und Ihnen behilflich zu sein.
Sollten Sie Fragen oder Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption.